Berlin – Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor zehn Jahren haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falscher Angaben später wieder verloren. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesinnenministerium. Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sie sich der Antragssteller durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich unrichtige bzw. unvollständige Angaben erschlichen hat. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird.
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