AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole zu Geldstrafe verurteilt
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale verhängte gegen Höcke am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro. Dem Urteil zufolge äußerte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ und erfüllte damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Aus ihrer Sicht wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der von ihm verwendeten Parole und handelte deshalb vorsätzlich. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
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