Amtsgericht München : Prozess gegen Ex-Stadtrat Schreyer gestartet

Amtsgericht München Prozess gegen Ex-Stadtrat Schreyer gestartet

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto

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Nach einem Twitter-Skandal wegen der Relativierung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus hat am Donnerstag vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den früheren Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer begonnen.

Nach einem Twitter-Skandal wegen der Relativierung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus hat am Donnerstag vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den früheren Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer begonnen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft ihm Volksverhetzung vor. Der dort angesiedelte Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Andreas Franck, hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Schreyer hatte sein Mandat zurückgegeben, nachdem er zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung bei Twitter geschrieben hatte: „Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die „neuen Juden“, die „ausgemerzt“ werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.“ 

„Ihnen war bewusst, dass die öffentliche Kritik am geplanten Gebäudeenergiegesetz in keinem Zusammenhang zur systematischen Massenvernichtung von Juden im Rahmen des Holocaust steht. Gleichwohl stellten Sie eine gedankliche Verbindung zwischen der industriell durchgeführten Ermordung von circa sechs Millionen jüdischen Menschen unter der NS-Diktatur und der Kritik am vorgenannten Gesetz her“, rügte die Generalstaatsanwaltschaft.

Schreyer habe billigend in Kauf genommen, „durch die Heranziehung des Holocaust zum Vergleich mit abwertenden Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz die millionenfache Ermordung von Juden im NS-Terror zum beliebigen Vergleichsobjekt für jedermann zu degradieren und zu verharmlosen“. Sein Post sei „für die in Deutschland ansässigen Überlenden des Holocausts wie auch für die Ermordeten und deren Angehörige ein Angriff auf deren Würde“.

Weil Schreyer Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegte, setzte das Amtsgericht München den Termin zur Hauptverhandlung an. 

Schreyer hatte betont, die Äußerung zu bedauern: „Ich distanziere mich ohne Wenn und Aber von dieser Aussage, deren schreckliche Bedeutung mir zu spät klar wurde. Ich bedaure das aus tiefstem Herzen. Niemals wollte ich einen Vergleich mit dem Holocaust bzw. der Shoa zum Ausdruck bringen.“ 

dpa

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