Antisemitismus: Angriff an Hochschule: Stark-Watzinger fordert Konsequenzen

Antisemitismus Angriff an Hochschule: Stark-Watzinger fordert Konsequenzen

Hochschulen seien zwar Orte maximaler Freiheit, aber keine rechtsfreien Räume, so Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FD

Hochschulen seien zwar Orte maximaler Freiheit, aber keine rechtsfreien Räume, so Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Foto

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Ein propalästinensischer Student soll seinen jüdischen Kommilitonen in Berlin geschlagen und getreten haben. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zeigt sich fassungslos.

Angesichts des mutmaßlichen Angriffs auf einen jüdischen Studenten in Berlin hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Universitäten zu einem konsequenten Durchgreifen aufgerufen. Antisemitismus müsse klare Konsequenzen haben, sagte die FDP-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Hochschulleitungen müssen daher von allen ihnen rechtlich zustehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“ Ein Wegsehen sei inakzeptabel.

Am Wochenende war der 30-jährige jüdische Student Lahav Shapira mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Polizei hatte berichtet, dass beide zunächst in Streit gerieten, bevor der 23-Jährige plötzlich zugeschlagen habe. Der mutmaßliche Täter floh zunächst, wurde dann aber ermittelt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin sagte, ein antisemitisches Tatmotiv scheine nach jetzigem Ermittlungsstand nicht fernliegend.

Hochschulen seien zwar Orte maximaler Freiheit, aber keine rechtsfreien Räume, sagte Stark-Watzinger dem RND weiter. Diese Gewalt mache sie fassungslos und zeige, wohin Israel- und Judenhass führe. „Es muss alles getan werden, dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen.“

Zuvor hatte der Zentralrat der Juden von der Hochschule strikte Konsequenzen gefordert. Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten sei alternativlos. Nach Darstellung der Universität ist ein solcher Rauswurf aber rechtlich nicht möglich, sondern lediglich ein Hausverbot von höchstens bis zu drei Monaten.

dpa

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