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Beschlüsse nach Corona-Gipfel Weniger Kontakte, geringerer Bewegungsradius: die neuen Regeln im Überblick
Ein weiterer Tag der Entscheidung geht mit drastischen neuen Beschränkungen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie zu Ende. Die Beschlüsse von Bund und Ländern im überblick.
Eine Verlängerung des bestehenden Lockdowns war erwartet worden – nun gibt es ihn in einer verschärften Variante: Die Kontakte müssen noch stärker begrenzt werden als bisher. Dies ist ein zentraler Beschluss des Corona-Gipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. Am 25. Januar soll erneut beraten und über Maßnahmen ab dem 1. Februar entschieden werden. Die Regeln im Überblick:
Verlängerung bestehender Maßnahmen
Die bereits bis 10. Januar geltenden Beschränkungen etwa für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Das heißt, Friseure bleiben ebenso geschlossen wie Baumärkte und Theater. Lebensnotwendige und alltägliche Dinge können weiter eingekauft werden.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen erlaubt. Dass sich zwei befreundete Ehepaare treffen oder eine erwachsene Tochter mit ihrem Mann die alleine lebenden Eltern aufsucht, ist somit nicht mehr zulässig.
Sperrkreis für Corona-Hotspots
Menschen aus Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen – touristische Tagesausflüge zählen nicht dazu. Aktuell wären rund 70 Landkreise in Deutschland von diesen Beschränkungen betroffen.
Kitas und Schulen
Auch die Schließungen von Kitas und Schulen sollen bis zum 31. Januar gelten, neue Maßnahmen wurden nicht vereinbart. Grundlage für die Verlängerung ist der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Da hatten Bund und Länder beschlossen, dass Kinder „wann immer möglich zu Hause betreut werden“ sollen. Es soll eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten.
Kinderkrankengeld
Das bestehende Kinderkrankengeld soll 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt werden. Dies soll auch für die Betreuung von Kindern greifen, etwa weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen sind.
Alten- und Pflegeheime
Heime bekommen Unterstützung bei der Organisation von Schnelltests für Personal und Besucher. Die Tests sind bereits seit Dezember Pflicht, aber viele Heime scheinen damit wegen Personalmangels überfordert zu sein.
Coronavirus-Testpflicht für Einreisen
Bei Einreisen aus Risikogebieten wird zusätzlich zur bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht eine Testpflicht eingeführt. Einreisende können etwa 48 Stunden vor ihrer Anreise noch im Ausland einen Corona-Test machen oder alternativ unmittelbar nach der Einreise in Deutschland. Das Eindringen der mittlerweile in mehreren Ländern nachgewiesenen Corona-Mutationen nach Deutschland soll eingedämmt werden. Menschen, die aus Ländern mit einer nachgewiesenen Mutation einreisen, werden verstärkt von der Bundespolizei auf Einhaltung der Einreisebestimmungen wie einer Quarantänepflicht kontrolliert.
Arbeitswelt
Betriebskantinen sollen geschlossen bleiben, „wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen“. Zudem werden die Arbeitgeber „dringend gebeten“, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.
Impfungen
Alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen bekommen im Januar ein Angebot zur Impfung. Der Bund unterstützt wegen der fehlenden Impfstoffe außerdem mit dem Land Hessen den Hersteller Biontech, damit im neuen Werk in Marburg noch im Februar die Produktion begonnen werden kann.
Jedes Bundesland muss die neuen Regeln noch in Verordnungen oder Gesetze überführen. Darin steht dann auch, ab wann die neuen Beschränkungen gelten.
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