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Wer eine Dienstleistung beauftragt, muss dafür auch zahlen – eigentlich ist diese Logik selbsterklärend. Nur beim Thema Immobilien dauerte es lange, bis sich dieses Bestellerprinzip durchgesetzt hat. Bei Mietwohnungen ist es bereits Gesetz. Dort zahlt derjenige für den Makler, der ihn beauftragt. Meist ist das der Immobilienbesitzer oder die Hausverwaltung. Doch beim Haus- oder Wohnungskauf gilt dies noch nicht. Die Maklergebühren machen den Immobilienerwerb noch teurer.
Die Nachfrage nach Immobilien ist in Deutschland ungebrochen. 2018 wurden in mehr als 90 Prozent aller deutschen Landkreise und kreisfreien Städte höhere Verkaufspreise für Häuser und Wohnungen als im Vorjahr verzeichnet, wie aus dem „Wohnatlas 2019“ der Postbank hervorgeht. „Die Immobilienpreise kennen derzeit nur eine Richtung, nämlich aufwärts“, sagt die Leiterin des Immobiliengeschäfts bei der Postbank, Eva Grunwald zur „AFP“. Die hohen Preise schlagen sich auch auf die prozentual abhängigen Kaufnebenkosten nieder. Die Grunderwerbssteuer (sechs Prozent) und Notarkosten (rund zwei Prozent) müssen gezahlt werden – und meistens auch die Maklergebühren. Obwohl der Verkäufer diesen beauftragt hat. Bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises werden in einigen Bundesländern für den Makler fällig. Und das zahlt der Käufer je nach Bundesland zur Hälfte oder sogar ganz allein.
Gesetzentwurf: Makler per Bestellerprinzip
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will das ändern und das Bestellerprinzip, das seit 2015 bei der Vermietung von Wohnungen gilt, auch auf den Immobilienkauf ausweiten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat sie auf den Weg gebracht. +++Lesen sie hier: So rechnet man realistisch, wie viel Geld man für den Immobilienkauf braucht +++
Die Makler hatten bei der Umstellung für Mietwohnungen Alarm geschlagen. Sie fürchteten herbe Umsatzeinbußen durch das Bestellerprinzip. Tatsächlich haben sich die Maklerpreise offenbar verändert, berichtet die „Wirtschaftswoche„. Hätten Mieter früher gar keine Möglichkeit gehabt, die Höhe der Maklergebühr mitzubestimmen, haben sie nun direkten Einfluss. Nur wenn der Mieter einen Makler beauftragt, muss er auch zahlen. Und: Seitdem das Bestellerprinzip gilt, arbeiten Makler an attraktiverer Preisgestaltung. Immobilienvermittler mit günstigen Preisen profitieren. Laut Daten des Forschungsunternehmens F+B hätten sich aber die Zahl der Wohnungen, die über die üblichen Wohnungsplattform angeboten werden, verringert. Offenbar nehmen Vermieter die Suche nach neuen Bewohnern nun selbst in die Hand, um sich die Courtage zu sparen. Auch die Suche per Nachmieter durch die Vormieter ist für Immobilienbesitzer nun finanziell attraktiv.
Höhere Preise für Immobilien durch Bestellerprinzip?
Allerdings: Die Vermietung war abseits nachgefragter Großstädte nicht der Umsatztreiber der Branche. Wirklich Geld verdienten die Makler bisher mit dem Verkauf von Immobilien. Das könnte sich jetzt ändern. Die bislang starre Courtage von 5,95 bis 7,14 Prozent, die in Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg und Hessen bislang nur vom Käufer, in den anderen Bundesländern höchstens geteilt wird, könnte sinken. Experten erwarten, dass sich die Courtage auf höchstens drei Prozent einpendeln wird.
Die Makler reagieren wie schon bei der Umstellung auf das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen: Sie lehnen die Änderungen ab. „Die Ankündigung, die Erwerbskosten von Wohneigentum zu senken, indem die Maklerkosten reduziert werden sollen, ist völlig sachfremd“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Branchenverbands IVD. Der Verkäufer würde die Kosten für die Maklerprovision einfach auf den Kaufpreis aufschlagen, meint Schick. Das würde die Preise in den nachgefragten Ballungsgebieten noch stärker steigen lassen.
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