Coronavirus: Beschlussentwurf vor Bund-Länder-Runde: Lockdown vom 16. Dezember an – was das bedeutet

Coronavirus Beschlussentwurf vor Bund-Länder-Runde: Lockdown vom 16. Dezember an – was das bedeutet

Lockdown

Lockdown ab 16. Dezember: Die Innenstädte in Deutschland werden wohl bald leer sein

© Ole Spata / Picture Alliance

Ein neuer Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt empfiehlt einen harten Lockdown ab dem 16. Dezember. Was das genau bedeutet und welche Aufgabe die Länder jetzt haben. 

Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von 10.00 Uhr an wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen. Der Entwurf liegt dem stern vor.

Lockdown noch vor Weihnachten

Der Entwurf sei nach Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt. Am 5. Januar will die Spitzenrunde von Bund und Ländern neu beraten. Ein Überblick:

Kontakte und Weihnachten:

Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für Weihnachten können die Länder Ausnahmen zulassen. Diese wiederum sollen sich auf den „engsten Familienkreis“ beschränken und nur Haushalte von Verwandten in gerader Linie umfassen. Vor den Familientreffen sollen für fünf bis sieben Tage Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Allgemein wird appelliert, auf Reisen möglichst zu verzichten.         

Silvester und Neujahr:

An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. Zudem soll es in diesem Jahr kein Feuerwerk zu kaufen geben, der Verkauf wird generell verboten. Darüber hinaus wird an die Bürger appelliert, auf das Zünden bereits vorhandener Pyrotechnik zu verzichten, um Verletzungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Für den gesamten Lockdown gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Einzelhandel und Dienstleistungen:

Generell wird der Einzelhandel vom Mittwoch bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen.         

Schule und Arbeit: 

Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar „wann immer möglich zu Hause betreut werden“. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.         

Kirchen und Gottesdienste:

Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen. Mit den Religionsgemeinschaften sollen zudem noch einmal Gespräche geführt werden, „um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen“.         

Altenheime und Pflegedienste:

Es sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen. 

Wirtschaft und Unternehmen: 

Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden. 

<br/> DPA AFP

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