Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof fällt heute ein Grundsatzurteil zum Verbraucherschutz. Die obersten EU-Richter müssen darüber befinden, welche Rechte Verbraucher beim Erhalt mangelhafter Ware haben. Im Fokus stehen online oder telefonisch gekaufte Produkte. Im konkreten Fall geht es um die Klage eines Mannes, der per Telefon ein seiner Meinung nach mangelhaftes Partyzelt gekauft hat. Die Herstellerfirma bestreitet die Mängel. Der Mann verlangt die Beseitigung des Schadens oder ein neues Zelt – allerdings, ohne das Zelt zurückzusenden oder dies auch nur anzubieten.
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