Institut der deutschen Wirtschaft hält Nachbesserung bei Gasumlage für möglich
Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat Vorschläge für eventuelle Nachbesserungen an der umstrittenen Gasumlage gemacht. Die Politik müsse „die Kriterien zur Inanspruchnahme der Ausgleichszahlungen nachschärfen und stärker die finanzielle Situation der Unternehmen und ihre Systemrelevanz berücksichtigen“, sagten die IW-Energieexperten Andreas Fischer und Malte Küper den Zeitungen des Redaktions-Netzwerks Deutschland (RND) vom Samstag.
„Dass mit der Umlage nach derzeitiger Auslegung auch Unternehmen einen Anspruch auf Unterstützung erheben können, die selbst womöglich nicht in finanzielle Schieflage geraten, erweist sich als Konstruktionsfehler. Hier gilt es nachzubessern“, forderten die IW-Experten.
Die Idee, die zusätzlichen Kosten der Gasbeschaffung über eine Umlage solidarisch aufzuteilen und so den Kollaps systemrelevanter Energieunternehmen zu verhindern, halten sie aber grundsätzlich für richtig. „Bei allem Verständnis für die emotionale Debatte um die Gasumlage sollten wir nicht vergessen, dass diese letztendlich nur einen kleinen Teil der enormen Gaspreisanstiege für Haushalte und Unternehmen ausmacht und zudem schrittweise abschmelzen wird“, sagten Fischer und Küper. „Was jetzt zählt sind gezielte Entlastungen für diejenigen, die besonders unter den hohen Energiepreisen leiden.“
Der Dachverband der Energiewirtschaft (BDEW) verteidigte die Umlage, macht sich aber ebenfalls für Modifikationen des Regelwerks stark. „Der beste Weg wäre eine Stützung der Gasimport-Unternehmen aus Bundesmitteln oder über Kreditabsicherungen gewesen“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae dem RND. Die Bundesregierung habe aber den Weg der Umlage gewählt, was die Lasten breiter verteile.
„Bei allen aktuell diskutierten Korrekturvorschlägen muss eines klar sein: Die Ersatzbeschaffung dringend benötigter Gasmengen darf nicht gefährdet werden“, forderte Andreae. Deshalb müsse die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gasimporteure weiterhin sichergestellt werden. Das gelte aber „natürlich nur für diejenigen Unternehmen, die für das Gesamtsystem unverzichtbar sind“.
Die Gasumlage von gut 2,4 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde sollen Privathaushalten und Unternehmen ab Oktober zahlen. Das Geld soll Firmen entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo teuer Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen. Dies soll Firmenpleiten und letztlich Lieferausfälle verhindern.
Nach den derzeitigen Regelungen würden von der Umlage aber auch Unternehmen profitieren, die derzeit nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder mit anderen Geschäftsfeldern sogar hohe Gewinne machen. Dies hatte massive Kritik auch innerhalb der Ampel-Koalition ausgelöst.
Der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse, forderte, die Gasumlage auf Unternehmen in Schieflage zu beschränken und schlug dafür ein gestuftes Prüfverfahren vor. „Die bekannt gewordenen Defizite bei der Ausgestaltung der Gasumlage müssen schnellstmöglich behoben werden“, sagte Kruse der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Samstag. Der Empfängerkreis könne durch ein gestuftes Verfahren so eingeschränkt werden, „dass nur Unternehmen Ausgleichszahlungen beanspruchen können, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind und bei denen dies auch festgestellt worden ist.“
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