Verdächtige in Haft: Tödliche Schüsse auf Polizisten: Haftrichter geht von gemeinschaftlichem Mord aus

Sehen Sie im Video: Oberstaatsanwalt Orthen erläutert Mord-Vorwurf im Fall der erschossenen Polizisten

(HINWEIS: DIESER BEITRAG IST OHNE SPRECHERTEXT.) Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in Kaiserslautern: „Der Ermittlungsrichter geht davon aus, dass die beiden Tatverdächtigen in einem Fahrzeug, in einem Kastenwagen, im Kreis Kusel unterwegs waren, um dort zu wildern. Man hat dann später bei der Festnahme auch dieses Fahrzeug gefunden und auch dann befand sich noch eine große Anzahl von erlegten Wildtieren in der Ladefläche dieses Kastenwagens. Und der Haftbefehl geht weiter davon aus, dass die beiden Tatverdächtigen, die beiden Beschuldigten, dann in diese Verkehrskontrolle gerieten. Die beiden Polizeibeamten waren uniformiert und haben sich auch als Polizeibeamte zu erkennen gegeben, jedenfalls gehen wir davon aus. Und es gibt noch diesen ersten Funkspruch, aus dem zu entnehmen ist, dass man diese Wildtiere auf der Ladefläche oder im Kofferraum dieses Kastenwagen festgestellt hat und nun zu einer Personenkontrolle übergehen will. Und der nächste Funkspruch ist ja schon erwähnt worden, kurz danach, ist dann ein Hilferuf und eine Mitteilung, dass die auf uns, gemeint sind die Polizeibeamten, schießen würden. Im Moment gehen wir davon aus, nachdem die Gerichtsmedizin erste Untersuchungen vorgenommen hat und man bei diversen Durchsuchungen auch Waffen gefunden hat, die die Tatwerkzeuge sein könnten, das eine der beiden Waffen eine Schrotflinte ist und die andere Waffe ein Jagdgewehr.“ // „Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr gegen die beiden Beschuldigten. Der Ermittlungsrichter geht davon aus, dass die Tat „Gemeinschaftlichen Mord“ darstellt, dass diese Tötung der beiden Polizeibeamten dazu diente, die vorangegangene Jagdwilderei zu verdecken und dass deswegen das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt ist. „

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